Hahn behält bis heute seinen mundartlichen Namen, denn es hat nichts mit dem Nutztier zu tun. Hahn ist das hochdeutsche Hagen, was für eine eingefriedete Wohnstätte oder Fläche steht.
Eine urkundliche Ersterwähnung findet sich in der Akte „Die Gebrechen tuschen dem Ampt Windeck und der Hern zu Hombergh, Sain und Witgenstein“ von 1494. Zwischen dem Herzogtum Berg und der Herrschaft Homburg kam es immer wieder zu Grenzstreitigkeiten. Als Zeuge wird der etwa 50jährige Tiel in den Hanen erwähnt.
In der bergischen Landessteuerliste von 1555 wird der Ort als „In den Hagen“ und 1575 in der Mercatorkarte als „In den Hain“ (mit rheinischem Dehnungs-I) aufgeführt.
Südlich von Hahn steht am Ülpebach die Hähner Mühle, deren Erwähnung sich erstmals 1576 im homburgischen Mühlenverzeichnis als „Mühle den Hanen bei Jynnicken“ findet. Die Besitzer waren bergische Angehörige. Dabei scheint es sich wohl um Henne Pampus gehandelt zu haben, einem adeligen bergischen Dienstmann, der ungefähr von 1480 bis 1554 gelebt hat. Henne Pampus hatte zwischen 1518 und 1550 im bergischen Amt Windeck das Rentmeisteramt inne. Die Mühle muss dann wohl in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts verkauft worden sein und ist damit wesentlich älter als in der genannnten urkundlichen Erstnenung. Dies belegt der Visitationsbericht des Drabenderhöher Pastors Jakob Sasse an die herzogliche Kommission aus dem Jahre 1582. Daraus geht hervor, dass zur Drabenderhöher Kapelle die Hälfte der Mühle gehörte und diese von dem zweiten Vorgänger des damaligen Komturs zu Marienhagen an den windeckschen Rentmeister Pampus verkauft worden war. Offensichtlich verblieb die Mühle in Privatbesitz und gehörte nicht, wie viele andere Mühlen im Homburger Land den Grafen zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg. Allerdings war die Mühle zinspflichtig.