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verein:satzung [2015/10/20 15:58] – Achim Höhler | verein:satzung [2024/03/19 23:56] (aktuell) – Achim Höhler | ||
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====== Satzung des " | ====== Satzung des " | ||
- | In der Mitgliederversammlung von 05.03.2008 wurde im Gasthof " | + | In der Mitgliederversammlung von 05.03.2008 wurde im Gasthof " |
===== §1 Name und Sitz des Vereins ===== | ===== §1 Name und Sitz des Vereins ===== | ||
Der Name des Vereins ist „Heimatverein Drabenderhöhe e. V.“ Der Sitz des Vereins ist 51674 Wiehl - Drabenderhöhe. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. | Der Name des Vereins ist „Heimatverein Drabenderhöhe e. V.“ Der Sitz des Vereins ist 51674 Wiehl - Drabenderhöhe. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. | ||
- | Der Sitz des Vereins ist 51674 Wiehl - Drabenderhöhe. | + | |
- | Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. | + | |
===== §2 Zweck des Vereins ===== | ===== §2 Zweck des Vereins ===== | ||
- | Der Heimatverein Drabenderhöhe e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. U.a. soll er allgemein dazu dienen, den Heimatgedanken zu pflegen und die Gemeinschaf | + | Der Heimatverein Drabenderhöhe e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. U.a. soll er allgemein dazu dienen, den Heimatgedanken zu pflegen und die Gemeinschaft |
Dies erfolgt insbesondere durch Koordination der Vereine in Drabenderhöhe, | Dies erfolgt insbesondere durch Koordination der Vereine in Drabenderhöhe, | ||
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===== §3 Mitgliedschaft ===== | ===== §3 Mitgliedschaft ===== | ||
- | - 1. Mitglied kann jeder Bürger, der im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte ist, werden. | + | - Mitglied kann jeder Bürger, der im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte ist, werden. |
- | - 2. Über die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand. | + | - Über die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand. |
- | - 3. Ehrenmitglieder sind Mitglieder des Heimatvereins Drabenderhöhe e. V., die sich im Verein in besonderer Weise verdient gemacht haben. Sie können nur auf Vorschlag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. | + | - Ehrenmitglieder sind Mitglieder des Heimatvereins Drabenderhöhe e. V., die sich im Verein in besonderer Weise verdient gemacht haben. Sie können nur auf Vorschlag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. |
===== §4 Erlöschen der Mitgliedschaft ===== | ===== §4 Erlöschen der Mitgliedschaft ===== | ||
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- Wahl von zwei Kassenprüfern und von zwei Ersatzprüfern. | - Wahl von zwei Kassenprüfern und von zwei Ersatzprüfern. | ||
- die Mitgliederversammlung legt die Höhe der Aufwandsentschädigung für Vorstandsmitglieder fest. | - die Mitgliederversammlung legt die Höhe der Aufwandsentschädigung für Vorstandsmitglieder fest. | ||
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2. Die Mitgliederversammlung ist mit den erschienenen Mitgliedern beschlussfähig. | 2. Die Mitgliederversammlung ist mit den erschienenen Mitgliedern beschlussfähig. | ||
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- | {{:verein:satzung.pdf|Download als PDF}} | + | |
+ | {{:verein:satzung_heimatverein_drabenderhoehe_2015.pdf|Download als PDF}} | ||