Heimatverein Drabenderhöhe e.V.

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verein:satzung [2015/10/20 15:58] Achim Höhlerverein:satzung [2024/03/19 23:56] (aktuell) Achim Höhler
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 ====== Satzung des "Heimatvereins Drabenderhöhe e.V." ====== ====== Satzung des "Heimatvereins Drabenderhöhe e.V." ======
  
-In der Mitgliederversammlung von 05.03.2008 wurde im Gasthof "Lang" in Drabenderhöhe nachfolgende Satzung des "Heimatvereins Drabenderhöhe e.V." beschlossen: +In der Mitgliederversammlung von 05.03.2008 wurde im Gasthof "Lang" in Drabenderhöhe nachfolgende Satzung des "Heimatvereins Drabenderhöhe e.V." beschlossen und durch die Mitgliederversammlung vom 20.04.2015 ergänzt
 ===== §1 Name und Sitz des Vereins =====  ===== §1 Name und Sitz des Vereins ===== 
  
 Der Name des Vereins ist „Heimatverein Drabenderhöhe e. V.“ Der Sitz des Vereins ist 51674 Wiehl - Drabenderhöhe. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.  Der Name des Vereins ist „Heimatverein Drabenderhöhe e. V.“ Der Sitz des Vereins ist 51674 Wiehl - Drabenderhöhe. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 
-Der Sitz des Vereins ist 51674 Wiehl - Drabenderhöhe. +
-Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.+
  
 ===== §2 Zweck des Vereins ===== ===== §2 Zweck des Vereins =====
  
-Der Heimatverein Drabenderhöhe e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. U.a. soll er allgemein dazu dienen, den Heimatgedanken zu pflegen und die Gemeinschaf in Drabenderhöhe zu fördern.+Der Heimatverein Drabenderhöhe e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. U.a. soll er allgemein dazu dienen, den Heimatgedanken zu pflegen und die Gemeinschaft in Drabenderhöhe zu fördern.
  
 Dies erfolgt insbesondere durch Koordination der Vereine in Drabenderhöhe, Pflege der Wanderwege und Schutz der Natur. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht eigenwirtschaftliche Zwecke. Dies erfolgt insbesondere durch Koordination der Vereine in Drabenderhöhe, Pflege der Wanderwege und Schutz der Natur. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht eigenwirtschaftliche Zwecke.
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 ===== §3 Mitgliedschaft ===== ===== §3 Mitgliedschaft =====
  
-    - 1. Mitglied kann jeder Bürger, der im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte ist, werden. +    - Mitglied kann jeder Bürger, der im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte ist, werden. 
-    - 2. Über die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand. +    - Über die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand. 
-    - 3. Ehrenmitglieder sind Mitglieder des Heimatvereins Drabenderhöhe e. V., die sich im Verein in besonderer Weise verdient gemacht haben. Sie können nur auf Vorschlag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.+    - Ehrenmitglieder sind Mitglieder des Heimatvereins Drabenderhöhe e. V., die sich im Verein in besonderer Weise verdient gemacht haben. Sie können nur auf Vorschlag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
    
 ===== §4 Erlöschen der Mitgliedschaft ===== ===== §4 Erlöschen der Mitgliedschaft =====
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     - Wahl von zwei Kassenprüfern und von zwei Ersatzprüfern.     - Wahl von zwei Kassenprüfern und von zwei Ersatzprüfern.
     - die Mitgliederversammlung legt die Höhe der Aufwandsentschädigung für Vorstandsmitglieder fest.     - die Mitgliederversammlung legt die Höhe der Aufwandsentschädigung für Vorstandsmitglieder fest.
-  - +
 2. Die Mitgliederversammlung ist mit den erschienenen Mitgliedern beschlussfähig. 2. Die Mitgliederversammlung ist mit den erschienenen Mitgliedern beschlussfähig.
  
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- {{:verein:satzung.pdf|Download als PDF}}+ 
 + {{:verein:satzung_heimatverein_drabenderhoehe_2015.pdf|Download als PDF}}
  
  

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