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verein:satzung [2015/10/20 15:35] – Achim Höhler | verein:satzung [2024/03/19 23:56] (aktuell) – Achim Höhler | ||
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====== Satzung des " | ====== Satzung des " | ||
- | In der Mitgliederversammlung von 05.03.2008 wurde im Gasthof " | + | In der Mitgliederversammlung von 05.03.2008 wurde im Gasthof " |
===== §1 Name und Sitz des Vereins ===== | ===== §1 Name und Sitz des Vereins ===== | ||
Der Name des Vereins ist „Heimatverein Drabenderhöhe e. V.“ Der Sitz des Vereins ist 51674 Wiehl - Drabenderhöhe. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. | Der Name des Vereins ist „Heimatverein Drabenderhöhe e. V.“ Der Sitz des Vereins ist 51674 Wiehl - Drabenderhöhe. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. | ||
- | Der Sitz des Vereins ist 51674 Wiehl - Drabenderhöhe. | + | |
- | Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. | + | |
===== §2 Zweck des Vereins ===== | ===== §2 Zweck des Vereins ===== | ||
- | Der Heimatverein Drabenderhöhe e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. U.a. soll er allgemein dazu dienen, den Heimatgedanken zu pflegen und die Gemeinschaf | + | Der Heimatverein Drabenderhöhe e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. U.a. soll er allgemein dazu dienen, den Heimatgedanken zu pflegen und die Gemeinschaft |
Dies erfolgt insbesondere durch Koordination der Vereine in Drabenderhöhe, | Dies erfolgt insbesondere durch Koordination der Vereine in Drabenderhöhe, | ||
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===== §3 Mitgliedschaft ===== | ===== §3 Mitgliedschaft ===== | ||
- | - | + | - Mitglied kann jeder Bürger, der im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte ist, werden. |
- | - 2. Über die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand. | + | - Über die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand. |
- | - 3. Ehrenmitglieder sind Mitglieder des Heimatvereins Drabenderhöhe e. V., die sich im Verein in besonderer Weise verdient gemacht haben. Sie können nur auf Vorschlag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. | + | - Ehrenmitglieder sind Mitglieder des Heimatvereins Drabenderhöhe e. V., die sich im Verein in besonderer Weise verdient gemacht haben. Sie können nur auf Vorschlag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. |
===== §4 Erlöschen der Mitgliedschaft ===== | ===== §4 Erlöschen der Mitgliedschaft ===== | ||
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* grobe Verstöße gegen Beschlüsse und Anordnungen der Vereinsorgane | * grobe Verstöße gegen Beschlüsse und Anordnungen der Vereinsorgane | ||
* und unehrenhaftes Verhalten innerhalb und ausßerhalb des Vereins. | * und unehrenhaftes Verhalten innerhalb und ausßerhalb des Vereins. | ||
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- | Irgendwelche Ansprüche an das Vermögen des Vereins kann ein ausgeschlossenes Mitglied nicht stellen. | ||
===== §5 Beitrag ===== | ===== §5 Beitrag ===== | ||
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===== §8 Beschlussfassung des Vorstandes ===== | ===== §8 Beschlussfassung des Vorstandes ===== | ||
- | - 1. Der Vorstand beschließt über die Verwendung der Beiträge (gemäß §5) und der Erträge aus dem Sondervermögen (gemäß §11). | + | - Der Vorstand beschließt über die Verwendung der Beiträge (gemäß §5) und der Erträge aus dem Sondervermögen (gemäß §11). |
- | - 2. Der Vorstand ist beschlussfähig, | + | - Der Vorstand ist beschlussfähig, |
===== §9 Ordentliche Mitgliederversammlung ===== | ===== §9 Ordentliche Mitgliederversammlung ===== | ||
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1. Die Mitgliederversammlung beschließt über | 1. Die Mitgliederversammlung beschließt über | ||
- | - 1. die Genehmigung der Kassenprüfung | + | - die Genehmigung der Kassenprüfung |
- | - 2. die Entlastung des Vorstands | + | - die Entlastung des Vorstands |
- | - 3. die Neuwahlen des Vorstands | + | - die Neuwahlen des Vorstands |
- | - 4. Satzungsänderungen | + | - Satzungsänderungen |
- | - 5. die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge | + | - die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge |
- | - 6. die Definition von Sondervermögen (gemäß §11) | + | - die Definition von Sondervermögen (gemäß §11) |
- | - 7. eine substanzverzehrende Verwendung des Sondervermögens (gemäß §11) | + | - eine substanzverzehrende Verwendung des Sondervermögens (gemäß §11) |
- | - 8. Wahl von zwei Kassenprüfern und von zwei Ersatzprüfern. | + | - Wahl von zwei Kassenprüfern und von zwei Ersatzprüfern. |
- | - 9. die Mitgliederversammlung legt die Höhe der Aufwandsentschädigung für Vorstandsmitglieder fest. | + | - die Mitgliederversammlung legt die Höhe der Aufwandsentschädigung für Vorstandsmitglieder fest. |
- | 2. Die Beschlussfassung erfolgt durch einfach | + | |
- | | + | 2. Die Mitgliederversammlung ist mit den erschienenen Mitgliedern beschlussfähig. |
+ | |||
+ | 3. Die Beschlussfassung erfolgt durch einfache | ||
+ | |||
+ | 4. Über die Verhandlungen und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, | ||
===== §11 Sondervermögen ===== | ===== §11 Sondervermögen ===== | ||
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===== §12 Auflösung des Vereins ===== | ===== §12 Auflösung des Vereins ===== | ||
- | Zur Aufläösung | + | Bei Auflösung oder Aufhebung |
- | Mit dem Auflösungsbeschluss wird festgelegt, | + | Die vorliegende Satzung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Soweit einzelne Bestimmungen aus rechtlichen Gründen ungültig sein sollten, berührt dies die übrigen Teile der Satzung nicht. |
- | + | ||
- | Die vorliegende Satzung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. | + | |
- | Soweit einzelne Bestimmungen aus rechtlichen Gründen ungültig sein sollten, berührt dies die übrigen Teile der Satzung nicht | + | |
+ | Wiehl-Drabenderhöhe, | ||
- | Wiehl-Drabenderhöhe, den 05.03.2008 | + | * gez. Dominik Seitz, 1. Vorsitzender |
+ | * gez. Margitta Berzbach, Schriftführerin | ||
- | * gez. Ernst Jochen Höhler, 1. Vorsitzender | ||
- | * gez. Michael Hartmann, 2. Vorsitzender | ||
- | * gez. Margitta Berzbach, Schriftführer | ||
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